Rückzug auf der ganzen Linie
Die Vorwürfe gegen das Gemeinderatsmitglied Andreas Eidt sind vom Tisch. Ortsbürgermeister Scherz hatte eine Vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung auf die Tagesordnung des Gemeinderates vom 4.2.2013 gesetzt, wonach Eidt gegen § 20 (Verschwiegenheit) der Gemeindeordnung verstoßen habe. Darüber hatte ich im Blog „Wie ein unsinniger Beschluss dreimal gefasst wurde“ berichtet und den Vorwurf als konstruiert und unhaltbar bezeichnet. So ist es nun auch!

Ein bereits vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenes Ordnungsgeld wird von Ortsbürgermeister Scherz deshalb gar nicht erst erhoben. In einem Schreiben an Andreas Eidt vom 8.3.2013 räumt Bürgermeister Michael Ortseifen ein: „nach nochmaliger eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage komme ich zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Ordnungsgeldbescheides vorliegend nicht gegeben sind“.
Wie kam diese Meinungsänderung zustande? Die Verwaltung hatte wohl dort angerufen, wo auch Andreas Eidt Rechtsauskunft erhalten hatte, bei der Kommunalaufsicht im Ministerium in Mainz.

Meine Meinung

Auch Verwaltungen können irren, manchmal sogar gewaltig. Das will ich nicht in den Mittelpunkt meiner Kritik stellen. Errare human est. Wenn man jemand falsch beschuldigt, gebietet der Anstand sich zu entschuldigen. Das ist hier nicht geschehen. Selbst wenn in der Mail, die irrtümlich auch an ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied ging, ein „kleiner“ Gesetzesverstoß vorgelegen hätte, hätte man verhältnismäßig handeln können: Ein Hinweis hätte absolut gereicht. Irrläufer gibt es immer mal, auch aus der Verwaltung heraus. Wer selber Fehler macht, sollte nachsichtig sein. Errare humanum est. Ehrenamtliche Gemeinderäte sollten in Ihrer Arbeit von der Verwaltung beraten und unterstützt aber nicht kleinlich überwacht werden. Sonst funktioniert die kommunale Selbstverwaltung nicht.

Einen schönen Sonntag noch
Euer westwoodler

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