Wie ein unsinniger Beschluss dreimal gefasst wurde
Am 24.09.2012 beschloss der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung, die Straßen und Gehwege in der „Siedlung“ zu sanieren (kein Ausbau, keine Beiträge) und vergab die Planung an das Ingenieurbüro IU-Plan. Der Beschluss war jedoch ungültig, weil die Gemeindeordnung (§ 22(3) Befangenheit) nicht beachtet wurde. Diesen Rechtsverstoß deckte Andreas Eidt in einer Mail an Ortsbürgermeister Scherz auf, die ich hier befangenheits-mail (pdf, 80 KB) auf ausdrücklichen Wunsch von Andreas Eidt veröffentliche. Wie das Gesetz es vorschreibt, musste die Abstimmung wiederholt werden. Diesmal verließ der Ortsbürgermeister den Raum, bei 4 Ja, 2 Nein und 7 Enthaltungen wurde der Beschluss erneut gefasst. Wer jetzt denkt, dass dem Gesetz nun Genüge getan und alles geregelt sei, der unterschätzt, was eine Verbandsgemeindeverwaltung und ein Ortsbürgermeister so alles in Bewegung bringen können.
Irrweg 1: Das Planungsbüro IU-Plan wurde liquidiert, da sich die Gesellschafter trennten. Wem war der Auftrag? Deshalb beschloss der Gemeinderat am 01.02.2013 ein drittes Mal: das Ingenieurbüro heißt jetzt Planeo-Ingenieure.
Irrweg 2: Die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges und der Ortsbürgermeister meinten, Andreas Eidt habe mit seinem Hinweis, dem man ja Folge leistete, in dem die Abstimmung wiederholt wurde, gegen die Gemeindeordnung verstoßen. In der Verwaltungsvorlage 2013/13/001 wird aus Eidts Email gefolgert, dass dieser das Abstimmungsverhalten des Ortsbürgermeisters “unbefugt offenbart“ habe. Normal intelligente und logisch denkende Menschen brauchen die Mail von Andreas Eidt nur einmal zu lesen, um festzustellen, dass auch nicht die Bohne eines Hinweises über das Abstimmungsverhalten irgendeines Sitzungsteilnehmers, auch nicht des Ortsbürgermeisters, darin enthalten ist. Von der Abstimmung ist in der Mail noch nicht einmal die Rede.
Trotzdem beschloss der Gemeinderat am 01.02.2013 in nicht öffentlicher Sitzung, Herrn Eidt ein Ordnungsgeld von 50 € abzufordern, wie es in der Verwaltungsvorlage stand.
Dagegen wird sich Andreas Eidt zu Recht wehren: Welch gute Argumente er dabei hat, steht in dieser Mail aussetzungsmail (pdf, 45 KB) , die Andreas Eidt an Verbandsbürgermeister Ortseifen schrieb. Es ist die gesetzliche Pflicht eines Verbandsbürgermeisters, rechtswidrige Beschlüsse des Gemeinderates zu stoppen.

Eine erste Reaktion des Verbandsbürgermeisters kam per Brief mit Datum vom 19.02.2013: "Unter Würdigung der von Ihnen vorgebrachten Gesichtspunkte wird die Angelegenheit z.Zt. nochmals rechtlich geprüft. Bis zur abschließenden Klärung erfolgt keine Ausführung des Beschlusses."

Meine Meinung:
Es ist unwirtschaftlich und widersinnig, bei der Straßensanierung mit den Straßen zu beginnen, die am wenigsten kaputt und am wenigsten befahren sind. Das ist hier oft genug gesagt worden. Der Vorwurf, Andreas Eidt habe „das Stimmverhalten des Ortsbürgermeisters“ in einer Email Unbefugten zur Kenntnis gebracht, ist konstruiert und unhaltbar. Bevor man Vorwürfe erhebt, sollte eine professionelle Verwaltung Sorgfalt walten lassen. Warum holte sich die Verwaltung keinen Rat bei der (obersten) Kommunalaufsicht? Wird da etwa kalkuliert, dass es lange dauert, bis ein Verwaltungsgericht die falsche Rechtsanwendung aufdeckt? Es gibt für Verwaltung und Ortsbürgermeister Wichtigeres zu tun, als in den Krümeln zu suchen, ob man gegen unbescholtene Personen, die nur die Anwendung bestehenden Rechts wollten, noch etwas vorbringen kann.

Einen schönen Sonntag noch
Euer westwoodler

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