Freihändige Grundstücksverkäufe
Vor einiger Zeit konnte die Gemeinde das Gelände der ehemaligen ED-Tankstelle in der Stetzelmannstraße erwerben. Der Gemeinderat war sich einig, das Grundstück an Bauwillige weiterzuveräußern. Der Ortsbürgermeister setzte den Verkauf auf die Tagesordnung des Gemeinderates vom 08.04.2013 und hatte auch 2 Käufer parat, die sich das Grundstück teilen wollten. Gelände der ehemaligen ED-Tankstelle Wie das Leben so spielt, sprang einer der beiden Käufer vor der Sitzung ab. Der Gemeinderat verkaufte daher erst einmal das halbe Grundstück. Pech für den verbliebenen Käufer: Er muss die Teilungs- und Vermessungskosten alleine stemmen. Die andere Hälfte ist noch erhältlich. Auf zum Ortsbürgermeister, wer Interesse daran hat.
Ich habe dagegen gestimmt. Nicht, weil ich Verkauf oder Käufer ablehnen wollte, sondern weil ich der Meinung bin, dass ein Gemeindegrundstück nicht freihändig so verkauft werden sollte. Damit jeder Einwohner eine Chance hat, sich für den Kauf zu bewerben, sollten solche Grundstücke öffentlich (z. B. im Wochenblatt) angeboten werden.

Grundstück am Ahornring

Zwei weitere Grundstücke stehen bald zum Verkauf. Das etwa 2000 m² große Grundstück am Ahornring, auf dem ehemals die evangelische Kirche stand, wurde von der Landeskirche an die Gemeinde zurückübertragen. Unklar ist noch, wie es aufgeteilt werden könnte. Das Grundstück geht 50 m Hang abwärts. Die untere Hälfte hat Hinterliegerqualität.

Grundstück in der Poststraße

Steht zum Verkauf: Alte Berufsschule in der PoststraßeEbenfalls zum Verkauf steht die ehemalige Berufsschule/Sonderschule zwischen Post- und Bergstraße. Das sind auch ca 2000 m², allerdings bebaut. Ein Makler soll versuchen, die Immobilie zu vermarkten. Der Neubau des Gebäudekomplexes ist grundsolide und könnte z. B. für ein Bürogebäude genutzt werden. Sollte sich kein Käufer finden, wird das Gebäude abgerissen und das Grundstück dann vermarktet.

Meine Meinung

Gemeindegrundstücke sollten transparent veräußert werden. Wenn der Gemeinderat unter mehreren Bewerbern wählen kann, können soziale Gesichtspunkte beim Verkauf berücksichtigt werden. Der Verdacht auf Vergaben „unter der Hand“ oder auf Vetternwirtschaft kann dann gar nicht erst aufkommen. Das Grundstück der ehemaligen ev. Kirche ist für Einzelhausbebauung wegen des Zuschnitts und der Hanglage nur teilweise geeignet. Warum nicht hier mehrere Eigentumswohnungen in einem gegliederten Reihen- oder Hanghaus vorsehen? Nicht nur für ältere Leute wäre das ideal. Einzelhausgrundstücke gibt es wieder im Wiesengrund.

Einen schönen Sonntag noch
Euer @estwoodler

Die neuesten Beiträge