Kein Raum in der Herberge?
„Vom 1. August 2013 an haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Der Rechtsanspruch … kann im Westerwaldkreis im Kindergartenjahr 2013/2014 deutlich erfüllt werden.“ So stand es in der Westerwälder Zeitung vom 19.12.2012. Auf Siershahn bezogen gilt das aber nicht: der für über 1 Million € sanierte und im August 2012 bezogene Kindergarten mit seinen 5 geöffneten Gruppen darf nur Kinder ab 2 Jahren aufnehmen. Hauptgebäude Herz-Jesu-Kindergarten Siershahn Im jetzt beschlossenen 23. Kindergartenbedarfsplan des Westerwaldkreises heißt es daher „Kinder aus dem Einzugsbereich der Kindertagesstätte in Siershahn, die hier keinen Platz erhalten, können die Kindertagesstätte in Mogendorf besuchen“. Träger des Kindergartens Mogendorf ist die evangelische Kirchengemeinde Nordhofen.

Die Mär vom Provisorium

Schon in der Planungsphase des Herz-Jesu-Kindergartens stellte sich heraus, dass er zu klein sein würde (s. Blog Unser Kindergarten, zu klein für all unsere Kleinen). Eine 5. „provisorische“ Gruppe kam zu den 4 geplanten hinzu (siehe Blog
Hurra, wir kriegen ein Provisorium). „Provisorisch“ an dieser Gruppe sollte sein, dass sie nur vorübergehend gebraucht würde. Von 2 Jahren war die Rede. Doch der 23. Kita-Bedarfsplan lässt erkennen, dass auch im 3. Jahre (2014/15) insgesamt 129 Plätze gebraucht werden, davon 99 für Kinder ab 3 und 30 für Kinder unter drei Jahren. Das sind sogar mehr als die 125 Plätze, die der Kindergarten maximal bietet. Naja, die ganz Kleinen müssen ja eh nach Mogendorf, daher sollte es reichen.

Zukunftsperspektive

Wie könnte man in Siershahn Platz für unter Zweijährige schaffen? Dazu muss eine „kleine altersgemischte“ Gruppe eingerichtet werden. Die kann statt 25 zwar nur 15 Kinder aufnehmen, aber darunter auch 6 Kinder ab einem Jahr. Gefragt ist hier der Träger, die katholische Kirchengemeinde. Im Übrigen bietet eine kleine altersgemischte Gruppe mehr Betreuungsqualität, die für unter 3jährige besonders wichtig ist. Ganz klar: Wenn eine solche Gruppe angeboten wird, sind 5 Gruppen erkennbar dauerhaft nötig.

Die Verbandsgemeinde

Im Verbandsgemeinderat wurde der Antrag von Andreas Eidt (CDU) abgelehnt, die Einrichtung der 5. Gruppe in Siershahn mit 12.500 € seitens der VG zu bezuschussen. Dieser Zuschuss wurde bisher stets gewährt, wenn zusätzliche Gruppenräume gebaut wurden. Begründung für die Ablehnung: Die Gruppe sei ja nur provisorisch. Die Kinderkrippe der Martin-Luther-Gemeinde wurde gar mit 67.500 € von der VG bedacht.

Meine Meinung:
Der Kindergarten in Siershahn ist sicher gut geführt, aber nicht bedarfsgerecht geplant. Gerade in einer Gemeinde mit vielen Arbeitsplätzen sollte man eine Vollversorgung mit Kindergartenplätzen anbieten, auch für Einjährige und Babys. Am besten sind Babys natürlich in der Familie aufgehoben. Aber viele Familien, vor allen unvollständige, brauchen die Kita auch für ganz Kleine, weil die Eltern arbeiten müssen. Die 12.500 €, die die VG nicht gibt, sind „Peanuts“, angesichts der Gesamtfinanzierung von über 1 Mio. €. Der politische Flurschaden besteht jedoch darin, dass dem Kindergarten Siershahn die oben angedeuteten Zukunftsperspektiven in Abrede gestellt werden.

Einen schönen 4. Advent noch und ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
Euer

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