Da staunten die Ratsmitglieder nicht schlecht: in nichtöffentlicher Sitzung sollte über den Bebauungsplan Wiesengrund beraten werden, aber 4 Tage vor der Sitzung vom 20.09.2011 präsentierte der Ortsbürgermeister vermeintlich Vertrauliches in der Westerwälder Zeitung! Dumm nur, dass der Gemeinderat gar nicht beschloss, was in der Zeitung angekündigt wurde.
Um solche Verwirrungen aufzuklären, gibt es die "Sierscher Kräm"! Ladet Euch daher erst einmal die
Planzeichnung Wiesengrund II+III (pdf, 619kb) herunter, dann seht Ihr leichter, um was es geht.
Der Bebauungsplan ist schon einige Jahre alt und sieht 7 Erschließungsabschnitte vor, römisch I bis römisch VII. Bei der Nummerierung haben sich die Autoren des Planes durchaus etwas gedacht, nämlich eine sinnvolle Reihenfolge, wie man das große Gebiet nach Bedarf abschnittsweise umlegt und erschließt.
In der Planzeichnung sind 2 Umlegungsgebiete farblich gekennzeichnet, das Gebiet I in Pink und das Gebiet VII in Türkis.
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Römisch I grenzt unmittelbar an den Ortskern an und erschließt mit einer kompakten Straße 20 Bauplätze. Südhang, keine 100 m vom Konrad-Adenauer-Platz, beste Lage, die angrenzenden 24er Flächen sorgen dafür, dass keine weitere Bebauung dazukommt. 38,5% der Fläche sind im Gemeindebesitz, das ergibt mindestens 7 Bauplätze im Gemeindebesitz, die sofort bebaut werden können.
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Römisch VII bebaut in 2. und 3. Reihe das Gebiet zwischen Stetzelmannstraße und dem Mittelbach. Die östlichsten Grundstücke grenzen außerhalb des Ortsberings an den Schlenker an, den die Stetzelmannstraße Richtung Wirges macht, also näher am Wirgeser Aldi denn am Siershahner Netto. In tiefster Tallage gibt es 28 Plätze, 33% des Geländes sind im Gemeindebesitz, wirklich keine zentrale Lage.

Ausgerechnet den unattraktivsten Abschnitt VII wollte der Ortsbürgermeister dem Gemeinderat empfehlen. Der Rat folgte dem nicht, nachdem ein Ratsmitglied der FWG den Plan an die Wand hängte, den ich hier veröffentliche. Es soll eine bessere Lösung gesucht werden, war die Meinung des Rates.
Abschnitt I ist allemal besser und ganz ohne Aufwand lassen sich im Abschnitt II einige Bauplätze am Borngarten erschließen, darauf hatte ich bereits im Blog
"Beherzigt die Tageslosung ..." hingewiesen, Kanal und Straßenabindung sind schon da.
Mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten sollte die "türkise" Lösung schmackhaft gemacht werden. Das Argument der Ortsnähe ist durch einen Blick in den Plan zu entkräften. Das Argument "dass die Erschließungskosten insgesamt niedriger sind, weil ein Großteil der Entwässerungsanlagen bereits vorhanden ist" ist schlichtweg falsch. Die Anschlussgebühr fürs Abwasser hängt nicht von der Lage des Grundstücks, sondern allein von seiner Größe ab. Barer Unsinn gar ist die Aussage "Weiterer Vorteil: Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan bereits als Baugebiet ausgewiesen". Richtig ist, dass der Gesamtbereich des Wiesengrundes II im FNP Baugebiet ist. Gar hanebüchen die Aussage "Mit dieser Teilerschließung könnten die alten Pläne für das Baugebiet „Im Wiesengrund II“ ad acta gelegt werden." Das Gegenteil ist richtig: die Teilerschließungen sind nur möglich, weil es den Bebauungsplan "Wiesengrund II" überhaupt gibt.
Alle diese (milde ausgedrückt) zweifelhaften Aussagen standen so wortwörtlich in der Westerwälder Zeitung vom 16.09.2011 [sic]!
Meine Meinung:
Der Gemeinderat sollte an der "alten" Reihenfolge der Teilerschließung von I-VII festhalten. Wenig attraktive Bauplätze in der nebligen Talaue sollte man zuletzt erschließen. Gute Lagen ziehen gute Leute an! Die besten Lagen befinden sich in den Abschnitten I-IV. Wenn so viele falsche Argumente bemüht werden, könnten ganz andere Interessen im Spiel sein. Wer hat wo ein Grundstück, und wer profitiert von welcher Variante?
Einen schönen Sonntag noch!
Euer
westwoodler